Subject: 2. Konstenrechtsmodernsierungsgesetz gen. *Was lange währt, wird endlich gut"Kostenrechtsmodernisierungsgesetz tritt am 01.08.2013 in Kraft Siehe hier: Bundesgesetzblatt (Nr. 42 vom 29.07.2013, S. 2586 ff.) http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl#__Bundesanzei |
merci, Saschok! |
вдогонку Liebe Übersetzerinnen und Übersetzer, liebe Dolmetscherinnen und Dolmetscher, am 29. Juli 2013 ist das neue JVEG im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden, es gilt also ab dem 1. August 2013. Für ÜbersetzerInnen gilt: Alle Aufträge, die bis zum 31. Juli (Mitternacht) eintreffen, werden auch noch im August zum „alten“ Tarif abgerechnet. Alle, die ab dem 1. August (Mitternacht) eintreffen, werden nach dem „neuen“ Tarif abgerechnet. Es gibt (neu) vier Tarifstufen, Ihr solltet im Zweifel rechtzeitig klären, nach welcher abgerechnet wird. Für DolmetscherInnen gilt: Alle Termine, die vor dem 1. August liegen, werden nach altem Tarif abgerechnet. Alle Termine nach dem 31. Juli werden nach dem neuen Tarif abgerechnet. Es gibt dann aber neu zwei Stufen, und abgerechnet wird nach der, die in der Ladung steht. Falls der Tarif aus der Ladung nicht hervorgeht, solltet Ihr das klären. Das gilt auch, wenn es ein Auftrag ist, der über ein Büro kam, von der Staatsanwaltschaft oder Polizei kam. Ein neuer Artikel dazu wird in Kürze auf der Internet-Seite zu finden sein: Fragen dazu können gerne hier gestellt werden, ebenso gibt es dort weitere Informationen: https://www.facebook.com/groups/235266869881818/ Das ist eine geschlossene Berufs-Gruppe, von außen kann man die Beiträge nicht lesen. Allerdings werden alle, die dies wollen, reingelassen. Herzliche Grüße Reinhard Pohl |
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