Subject: OFF - 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz gen. Wie dem Plenarprotokoll der gestrigen Sitzung des Bundestages zu entnehmen ist, wurde die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Kostenrechts gestern angenommen.Für uns bedeutet das: „Das Honorar für eine Übersetzung beträgt 1,55 Euro für jeweils angefangene 55 Anschläge des schriftlichen Textes (Grundhonorar). Bei nicht elektronisch zur Verfügung gestellten editierbaren Texten erhöht sich das Honorar auf 1,75 Euro für jeweils angefangene 55 Anschläge (erhöhtes Honorar). Ist die Übersetzung wegen der besonderen Um- stände des Einzelfalls, insbesondere wegen der häufigen Verwendung von Fachausdrücken, der schweren Lesbarkeit des Textes, einer beson- deren Eilbedürftigkeit oder weil es sich um eine in Deutschland selten vorkommende Fremdsprache handelt, besonders erschwert, beträgt das Grundhonorar 1,85 Euro und das erhöhte Honorar 2,05 Euro.“ „70 Euro und, wenn er ausdrücklich für simultanes Dolmetschen herangezogen worden ist, 75 Euro; maßgebend ist ausschließlich die bei der Heranziehung im Voraus mitgeteilte Art des Dolmetschens“ Wenn ich das richtig deute, müsste das Gesetz damit wie geplant zum 01.07.2013 in Kraft treten. PFROHE PFINGSTEN! |
daran kann nur ein Pfingstochse glauben! :-) |
saschok, посмешили :) |
вдогонку: http://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA130501544&cmsuri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp |
так это в суде... :-( "für __//__jeweils angefangene__\__ 55 Anschläge" - ну-ну! |
опять тэги поломались :-( |
да и что касается суда - у коллег по цеху в этом отношении никакой солидарности не наблюдается :( |
какая солидарность может быть у кормушки :-) |
ну вот, тогда какой нам толк от этого законопроекта? |
Da kann man nur hoffen, dass das noch in diesem Jahr was wird - ich glaub nicht recht dran - wir haben Bundestagswahl ... und danach haben die Herrschaften doch erstmal damit zu tun, uns all die Schlechtigkeiten anzutun, die sie nicht versprochen haben :-(( Motto: "Niemand hat die Absicht, die Mehrwertsteuer um 1%-Punkt anzuheben." (c) Merkel - geworden sind's dann, wie bekannt, 3%-Punkte |
ну и что? это такие мелочи по сравнению с ... (каждый дополняет в меру своей склонности к драматизму). |
http://www.dolmetscher-treffen.de/pdf/2013-05-neues-jveg.pdf Das "neue" JVEG wird - früher oder später - auch außerhalb der Justiz/Bundespolizei/Polizei/Zoll Auswirkungen zeigen (müssen)! |
блажен, кто верует :) |
наши внуки м.б. и увидят небо в алмазах а мы точно не доживем :-) |
Saschok - das wird es, zumindest im Laufe der Zeit. Letztlich orientiert sich die ganze Branche bei der Preisgestaltung daran ... |
с каких пор она ориентируется? :) |
у меня уже давно такое ощущение, что никто вообще ни на что не ориентируется :( |
Wer sich nicht daran orientiert und permanent drunterbleibt, ist selbst schuld! |
***Съест-то он съест, да кто ж ему даст?*** Из философского анекдота про слоника. Который selber schuld :) |
Hier noch 'ne Info. Und damit ist meinerseits alles gesagt. Liebe Übersetzerinnen und Übersetzer, der Bundestag hat die JVEG-Novellierung beschlossen. Die neuen Preise gelten voraussichtlich ab dem 1. Juli für Gerichte und die meisten Bundesbehörden, sind aber für viele andere Aufträge natürlich ein „Richtwert“. Das Honorar für Dolmetscherinnen und Dolmetscher wird auf 70 Euro pro Stunde (konsekutiv) bzw. 75 Euro pro Stunde (simultan) erhöht. Die Ausfallpauschale entspricht in Zukunft dem Honorar für zwei Stunden. Das Honorar für Übersetzerinnen und Übersetzer richtet sich in Zukunft danach, ob der Text als Datei oder als Papiervorlage übermittelt wurde. Bei einer Datei steigt es auf 1,55 Euro pro Zeile, für eine Papiervorlage auf 1,75 Euro pro Zeile. Bei einem erschwerten Text (Fachausdrücke, Zeitdruck, seltene Sprache) sind die Sätze 1,85 Euro (Datei) bzw. 2,05 Euro (Papier). Diejenigen, die für eine „erheblich erschwerte“ Arbeit bisher 4 Euro pro Zeile erhielten, bedeutet das faktisch eine Halbierung des Einkommens. Außerdem gibt es neue Bestimmungen, dass beim Verschweigen von möglichen Ablehnungsgründen oder einer fehlerhaften Übertragung weniger oder gar nichts bezahlt werden muss. Alle Änderungen habe ich in einem Artikel zusammen gefasst, der hier nachzulesen ist: Es gibt aber einen Vorbehalt: Der Bundestag hat das Gesetz zwar am 16. Mai verabschiedet. Es muss aber noch durch den Bundesrat, und der Präsident muss es noch unterschreiben. Die neuen Preise sollen ab dem 1. Juli gelten. Einige sind mit den Änderungen zufrieden, andere hatten sich mehr erhofft. Wer noch nähere Informationen zu den Änderungen haben möchte oder mit KollegInnen darüber diskutieren möchte, kann das gerne beim „Dolmetscher-Treffen“ auf Facebook machen: Und im Juli / August / September wird es in Schleswig-Holstein auch Dolmetscher-Treffen dazu geben, bei denen wir uns in der Realität treffen und diskutieren. In den anderen Bundesländern organisieren andere solche Treffen. IQ-Netz Außerdem haben wir einen längeren Artikel zur Ein-Jahres-Bilanz des Bundesgesetzes veröffentlicht. Der kann hier gelesen werden: Nur die IQ-Beratung aus Berlin beschwerte sich über Bewerbungen, sie wollen hinsichtlich der Übersetzung nicht beraten, sondern an den BDÜ oder das Gericht weiter verweisen. Man bittet darum, ihnen keine Bewerbungen mehr zuzusenden. Eine andere wies darauf hin, dass es wichtig ist, sich in den Bewerbungen als Freiberufler vorzustellen und die Übernahme von Aufträgen anzubieten. Einige hatten wohl „Stellenbewerbungen“ als ÜbersetzerIn geschickt, das ist natürlich unsinnig. Broschüren und Lernkarten Freundliche Grüße Reinhard Pohl |
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