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 Saschok

link 17.05.2013 16:59 
Subject: OFF - 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz gen.
Wie dem Plenarprotokoll der gestrigen Sitzung des Bundestages zu entnehmen ist, wurde die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Kostenrechts gestern angenommen.
Für uns bedeutet das:

„Das Honorar für eine Übersetzung beträgt 1,55 Euro für jeweils angefangene 55 Anschläge des schriftlichen Textes (Grundhonorar). Bei

nicht elektronisch zur Verfügung gestellten editierbaren Texten erhöht

sich das Honorar auf 1,75 Euro für jeweils angefangene 55 Anschläge

(erhöhtes Honorar). Ist die Übersetzung wegen der besonderen Um-

stände des Einzelfalls, insbesondere wegen der häufigen Verwendung

von Fachausdrücken, der schweren Lesbarkeit des Textes, einer beson-

deren Eilbedürftigkeit oder weil es sich um eine in Deutschland selten

vorkommende Fremdsprache handelt, besonders erschwert, beträgt

das Grundhonorar 1,85 Euro und das erhöhte Honorar 2,05 Euro.“

„70 Euro und, wenn er ausdrücklich für simultanes Dolmetschen herangezogen worden ist, 75 Euro; maßgebend ist ausschließlich die bei der Heranziehung im Voraus mitgeteilte Art des Dolmetschens“

Wenn ich das richtig deute, müsste das Gesetz damit wie geplant zum 01.07.2013 in Kraft treten.

PFROHE PFINGSTEN!

 Erdferkel

link 17.05.2013 17:02 
daran kann nur ein Pfingstochse glauben! :-)

 marcy

link 17.05.2013 17:23 
saschok,
посмешили :)

 Saschok

link 19.05.2013 10:25 

 Erdferkel

link 19.05.2013 11:19 
так это в суде... :-(
"für __//__jeweils angefangene__\__ 55 Anschläge" - ну-ну!

 Erdferkel

link 19.05.2013 11:20 
опять тэги поломались :-(

 SRES**

link 19.05.2013 11:32 
да и что касается суда - у коллег по цеху в этом отношении никакой солидарности не наблюдается :(

 Erdferkel

link 19.05.2013 11:38 
какая солидарность может быть у кормушки :-)

 SRES**

link 19.05.2013 11:44 
ну вот, тогда какой нам толк от этого законопроекта?

 q-gel

link 19.05.2013 11:55 
Da kann man nur hoffen, dass das noch in diesem Jahr was wird - ich glaub nicht recht dran - wir haben Bundestagswahl ... und danach haben die Herrschaften doch erstmal damit zu tun, uns all die Schlechtigkeiten anzutun, die sie nicht versprochen haben :-((

Motto: "Niemand hat die Absicht, die Mehrwertsteuer um 1%-Punkt anzuheben." (c) Merkel - geworden sind's dann, wie bekannt, 3%-Punkte

 marcy

link 19.05.2013 11:58 
ну и что?
это такие мелочи по сравнению с ... (каждый дополняет в меру своей склонности к драматизму).

 Saschok

link 19.05.2013 12:13 
http://www.dolmetscher-treffen.de/pdf/2013-05-neues-jveg.pdf

Das "neue" JVEG wird - früher oder später - auch außerhalb der Justiz/Bundespolizei/Polizei/Zoll Auswirkungen zeigen (müssen)!

 marcy

link 19.05.2013 12:15 
блажен, кто верует :)

 Erdferkel

link 19.05.2013 12:32 
наши внуки м.б. и увидят небо в алмазах
а мы точно не доживем :-)

 q-gel

link 19.05.2013 13:28 
Saschok - das wird es, zumindest im Laufe der Zeit. Letztlich orientiert sich die ganze Branche bei der Preisgestaltung daran ...

 marcy

link 19.05.2013 13:39 
с каких пор она ориентируется? :)

 SRES**

link 19.05.2013 15:11 
у меня уже давно такое ощущение, что никто вообще ни на что не ориентируется :(

 q-gel

link 19.05.2013 18:58 
Wer sich nicht daran orientiert und permanent drunterbleibt, ist selbst schuld!

 marcy

link 19.05.2013 19:04 
***Съест-то он съест, да кто ж ему даст?***

Из философского анекдота про слоника. Который selber schuld :)

 Saschok

link 19.05.2013 21:15 
Hier noch 'ne Info. Und damit ist meinerseits alles gesagt.

Liebe Übersetzerinnen und Übersetzer,
liebe Dolmetscherinnen und Dolmetscher,

der Bundestag hat die JVEG-Novellierung beschlossen. Die neuen Preise gelten voraussichtlich ab dem 1. Juli für Gerichte und die meisten Bundesbehörden, sind aber für viele andere Aufträge natürlich ein „Richtwert“.

Das Honorar für Dolmetscherinnen und Dolmetscher wird auf 70 Euro pro Stunde (konsekutiv) bzw. 75 Euro pro Stunde (simultan) erhöht. Die Ausfallpauschale entspricht in Zukunft dem Honorar für zwei Stunden.

Das Honorar für Übersetzerinnen und Übersetzer richtet sich in Zukunft danach, ob der Text als Datei oder als Papiervorlage übermittelt wurde. Bei einer Datei steigt es auf 1,55 Euro pro Zeile, für eine Papiervorlage auf 1,75 Euro pro Zeile. Bei einem erschwerten Text (Fachausdrücke, Zeitdruck, seltene Sprache) sind die Sätze 1,85 Euro (Datei) bzw. 2,05 Euro (Papier). Diejenigen, die für eine „erheblich erschwerte“ Arbeit bisher 4 Euro pro Zeile erhielten, bedeutet das faktisch eine Halbierung des Einkommens.

Außerdem gibt es neue Bestimmungen, dass beim Verschweigen von möglichen Ablehnungsgründen oder einer fehlerhaften Übertragung weniger oder gar nichts bezahlt werden muss.

Alle Änderungen habe ich in einem Artikel zusammen gefasst, der hier nachzulesen ist:
http://www.dolmetscher-treffen.de/aktuelles.html
Es handelt sich um eine pdf-Datei, die auch gerne weitergegeben werden darf. Wer eine eigene Internet-Seite oder ein Facebook-Profil hat, darf sie dort auch gerne wie eine eigene Datei benutzen.

Es gibt aber einen Vorbehalt: Der Bundestag hat das Gesetz zwar am 16. Mai verabschiedet. Es muss aber noch durch den Bundesrat, und der Präsident muss es noch unterschreiben. Die neuen Preise sollen ab dem 1. Juli gelten.

Einige sind mit den Änderungen zufrieden, andere hatten sich mehr erhofft. Wer noch nähere Informationen zu den Änderungen haben möchte oder mit KollegInnen darüber diskutieren möchte, kann das gerne beim „Dolmetscher-Treffen“ auf Facebook machen:
https://www.facebook.com/groups/235266869881818/

Und im Juli / August / September wird es in Schleswig-Holstein auch Dolmetscher-Treffen dazu geben, bei denen wir uns in der Realität treffen und diskutieren. In den anderen Bundesländern organisieren andere solche Treffen.

IQ-Netz
In der letzten Rundmail wiesen wir auf die Anlaufstellen nach dem Anerkennungsgesetz hin. Viele haben sich dort per Bewerbung als DolmetscherIn oder ÜbersetzerIn vorgestellt. Bei vielen kam das gut an, uns wurde von Erstberatungsstellen mitgeteilt, dass die Bewerbungen an die örtlichen Beratungsstellen weiter verteilt wurde. Andere legen eine Mappe an, um auf die DolmetscherInnen und ÜbersetzerInnen bei Bedarf zurückgreifen zu können. Einige IQ-Anlaufstellen planen jetzt auch, eigene Infoveranstaltungen für DolmetscherInnen und ÜbersetzerInnen vorzubereiten, auch weil sich Einwanderer häufig mit ihren Fragen an eine Dolmetscherin oder einen Übersetzer wenden und nicht direkt zur Beratungsstelle finden. Sobald es Einladungen gibt, werden wir diese gerne weiter leiten.

Außerdem haben wir einen längeren Artikel zur Ein-Jahres-Bilanz des Bundesgesetzes veröffentlicht. Der kann hier gelesen werden:
http://www.gegenwind.info/296/anerkennung.html

Nur die IQ-Beratung aus Berlin beschwerte sich über Bewerbungen, sie wollen hinsichtlich der Übersetzung nicht beraten, sondern an den BDÜ oder das Gericht weiter verweisen. Man bittet darum, ihnen keine Bewerbungen mehr zuzusenden. Eine andere wies darauf hin, dass es wichtig ist, sich in den Bewerbungen als Freiberufler vorzustellen und die Übernahme von Aufträgen anzubieten. Einige hatten wohl „Stellenbewerbungen“ als ÜbersetzerIn geschickt, das ist natürlich unsinnig.

Broschüren und Lernkarten
Ich hänge noch ein Blatt mit einem Angebot an, mit dessen Hilfe DolmetscherInnen und ÜbersetzerInnen sich informieren und trainieren können..

Freundliche Grüße

Reinhard Pohl

 

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