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Inchmaree clause (versichert Schiff auch gegen technische Gefahren) | |||
Inchmaree clause (Seeversicherungsklausel, die Gefahren deckt, die nicht "perils of the sea" sind, z. B. Schaden an der Ladung des im Hafen liegenden Schiffes, Fahrlässigkeit des Kapitäns oder der Matrosen, versteckte Mängel in der Maschinerie oder im Schiffsrumpf) |