Haftprüfung(под содержанием под стражей понимается содержание в следственном изоляторе) Im deutschen Strafprozessrecht ist die Haftprüfung legaldefiniert als die gerichtliche Prüfung, ob der Haftbefehl aufzuheben oder dessen Vollzug nach § 116 auszusetzen ist (§ 117 Abs. 1 StPO). Sie wird vom zuständigen Ermittlungsrichter durchgeführt, hat also keinen Devolutiveffekt, und findet auf Antrag des Betroffenen (bzw. seines Verteidigers) statt. wikipedia.org4uzhoj)