limitierter Verkaufsauftrag(zur Begrenzung eines Kursverlustes sind die Wertpapiere bestmöglich zu verkaufen, falls sie einen bestimmten niedrigen Kurs erreichen)
Verlustbegrenzungsauftrag(bei fallenden Kursen, sobald ein bestimmter Kurs unterschritten ist; e-e stop-loss-order kann auch bei e-m Leerverkauf erteilt werden, falls der Kurs e-e bestimmte Höhe übersteigt)