Subject: Aufwendungsersatzansprüche gemäß § 635 Abs. 2 BGB bleiben unberührt gen. Guten Abend,ich stehe gerade gewaltig auf dem Schlauch. An einer Stelle meines Vertrages geht es um die Gewährleistung. So weit, so gut. Hier sind die Formulierungen: 4.2 Die Gewährleistungspflicht von XXX ist zunächst beschränkt auf die Nacherfüllung Hier ist Absatz 2 des § 635: (2) Der Unternehmer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Jetzt sagt mir bitte, was ich hier übersehe. Denn wenn mein XXX die Kosten zu tragen hat, um welche Aufwendungsersatzansprüche kann es hier gehen, die dazu noch gemäß § 635 sind? Wenn ich alles selbst zu tragen habe, welche Ansprüche kann ich da noch geltend machen? Dort steht ja gerade nicht, dass ich die Kosten auf die andere Partei abwälzen kann. Ich stecke fest. Hilfe! |
Подрядчик обязан нести расходы, необходимые для последующего исполнения, в частности транспортные и дорожные расходы, а также затраты на рабочую силу и материалы. Und das bleibt unberührt. Всё логично. |
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link 12.02.2016 8:22 |
Wenn ich alles selbst zu tragen habe, welche Ansprüche kann ich da noch geltend machen? - у вас имеются в виду Ansprüche Auftraggeber'а, потому что tragen не означает, что XXX будет оплачивать эти расходы в момент их возникновения. их может оплатить заказчик, а потом потребовать от XXX их возмещения. |
Ah ok. Danke für die Hilfe. Es ist in diesem Leben alles nicht einfach. :-) Vor allem nicht, wenn man fastet. |
от каких продуктов отказалась? |
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