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 Lemniskata

link 17.01.2012 12:54 
Subject: обращение в адвокатскую контору gen.
Это условия поручения при обращении в адвокатскую контору.
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Mandats bedingungen
Die geltende Rechtslage macht es unumgänglich, wesentliche Einzelheiten des Mandatsverhältnisses konkret zu regeln. Die Unterzeichnung dieser Vereinbarung begründet kein Mandatsverhältnis mit der Kanzlei Momberger & Niersbach oder einem der dort tätigen Rechtsanwälte. Durch Unterzeichnung entstehen keine Zahlungsverpflichtungen des etwaigen späteren Auftraggebers.
1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, richtet sich die Vergütung entsprechend den §§ 49 b V BRAO, 2 I RVG nach dem Gegenstandswert.
2. Der Auftraggeber hat Kosten und Auslagen auch dann zu zahlen, wenn diese vom Gericht nicht als erstattungsfähig angesehen werden, für die Vertretung aber sinnvoll waren. Hierzu gehören insbesondere Abschriften und Mehrfertigungen.
3. Die Rechtsanwälte sind zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen, zum Widerruf von Vergleichen oder zur Einleitung gerichtlicher Maßnahmen nur dann verpflichtet, wenn sie einen hierauf gerichteten Auftrag erhalten, diesen angenommen haben und notwendige Gerichts- oder sonstige Kostenvorschüsse geleistet wurden. Die Rechtsanwälte sind nicht verpflichtet, aus Eigenmitteln derartige Kosten zu verauslagen.
4. Die Haftung der Rechtsanwälte wird für Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf einen Höchstbetrag von 250.000.- € pro Angelegenheit beschränkt. Für den Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verbleibt es bei der gesetzlichen Haftung.
5. Kostenerstattungsansprüche und andere Ansprüche des Auftraggebers gegen Gegner oder Dritte werden in Höhe der Vergütungsansprüche der Rechtsanwälte an diese abgetreten. Die Rechtsanwälte nehmen die Abtretung durch Übernahme des Mandats an. Die Abtretung darf offengelegt werden.
6. Eingehende Geldbeträge können von den Rechtsanwälten vorab auf Vergütungsansprüche und Auslagen verrechnet werden. Die Anwälte sind insoweit von den Beschränkungen des § 181 BGB (Insichgeschäft) befreit.
7. Die Verjährungsfrist für etwaige Ansprüche des Auftraggebers auf Schadenersatz gegen die Rechtsanwälte beträgt 3 Jahre ab Entstehen des Anspruchs. Sie endet spätestens 3 Jahre nach Beendigung des Auftrages (§ 51 b BRAO).
8. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass das Mandatsverhältnis unabhängig von der Eintrittspflicht (Kostenübernahme) einer etwaig bestehenden Rechtsschutzversicherung zustande kommt. Soweit dies für die Auftragserteilung maßgeblich sein sollte, hat der Auftraggeber eine Kostenübernahme vorab selbst mit seiner Versicherung zu klären.
9. Mir ist bekannt, dass das Medium Internet durch seine technische Beschaffenheit keine vollständige Sicherheit in Bezug auf die Geheimhaltung der übermittelten Daten und Informationen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte bietet. Ich entbinde daher bis auf Widerruf die Rechtsanwälte hinsichtlich der Kommunikation über das Internet von ihrer anwaltlichen Schweigepflicht, soweit eine Verletzung auf solchen technischen Fehlleistungen beruht. Dies gilt auch dann, wenn die Rechtsanwälte über das Internet im Rahmen des Mandats mit Dritten kommunizieren.
Insbesondere erkläre ich mich damit einverstanden, dass die weitere Korrespondenz per E-Mail erfolgt. Ich habe ferner zur Kenntnis genommen, dass die von mir zu unterzeichnende Vollmacht nur auf einen Rechtsanwalt lautet. Ansprüche habe ich nur gegen diesen Rechtsanwalt. Auf die Geltendmachung von eventuell bestehenden Ansprüchen gegen die weiteren Rechtsanwälte verzichte ich ausdrücklich.

 

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