Subject: gesellschaftstechnische Verbindung Guten Abend!Helfen Sie mit bitte zu verstehen, was hier gemeint ist. Der Kontext: zwei Firmen (eine in Deutschland, eine in Russland) wollen einen Kooperationsvertrag schließen. Im Vorfeld beabsichtigen sie, Projekte durchzuführen. Und in diesem Rahmen wollen sie folgendes nicht: Eine gesellschaftsrechtliche Verbindung der Vertragspartner soll im Rahmen dieses Einzelprojektes (nachfolgend als „das Projekt“ bezeichnet) nicht erfolgen. Was ist hier die gesellschaftstechnische Verbindung? Eine Fusion ist es wohl kaum. Danke! |
Sorry, im Betreff habe ich es falsch geschrieben. Es soll natürlich gesellschaftsrechtlich heißen. |
gesellschaftstechnische oder gesellschaftsrechtliche Verbindung? если последнее, то имхо что-то в этом роде, т.е. объединение сторон в смысле изменения их правовой формы не предусматривается |
Joint-Venture? в смысле, что стороны не планируют развивать сотрудничество до степени изменениы правовой формы? |
Danke. |
партнеры не предполагают совместных организационно-правовых форм отношений (в понимании Handelsgesetzbuch) |
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