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 Biaka

link 26.04.2011 19:03 
Subject: vorhalten
Der Vermieter ist - zu Lasten der Nebenkosten gemäß § 7 Abs. (2) Ziffer 6 - berechtigt, für das Gebäude eine Allgefahren-Versicherung (so genannte All-Risk-Deckung einschließlich Mietverlust-Versicherung) abzuschließen sowie Haftpflichtversicherungen in einem den Risiken angemessenen Umfang vorzuhalten.

 

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