Subject: vorhalten Der Vermieter ist - zu Lasten der Nebenkosten gemäß § 7 Abs. (2) Ziffer 6 - berechtigt, für das Gebäude eine Allgefahren-Versicherung (so genannte All-Risk-Deckung einschließlich Mietverlust-Versicherung) abzuschließen sowie Haftpflichtversicherungen in einem den Risiken angemessenen Umfang vorzuhalten.
|
You need to be logged in to post in the forum |