Subject: n.f.d.G. die vom Kläger übergebenen Planungsunterlagen werden vorgelegt als- Anlagenkonvolut - - n.f.d.G. - Dem Gericht werden die Unterlagen im Original übermittelt. ... |
nur für das Gericht (??) |
In Anbetracht der Tatsache, dass man die fehlenden Abschriften von der Geschäftsstelle auf Kosten der Partei (§§ 56 Abs. 1 S. 2, 64 GKG mit Nr. 9000 KV) angefertigt (oder angefordert) werden können, ist es durchaus denkbar, dass die genannte Abkürzung für "nur für das Gericht" oder "nicht für den Gegner" steht. http://newsgroups.derkeiler.com/Archive/De/de.soc.recht.misc/2006-01/msg01948.html |
nur für den Dienstgebrauch? |
21:20 хотя тогда было бы DG |
спасибо за помощь! :) |
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