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link 27.03.2009 14:24 |
Subject: offen ausgewiesener Umsatzsteuer Auch wenn noch keine Rechnung des Bauleistenden vorliegt, muss der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer anmelden und abführen.Stellt der Bauleistende eine Rechnung mit *offen ausgewiesener Umsatzsteuer*, so schuldet der Bauleistende diese. Die Anmeldungs- und Abführungspflicht des Leistungsempfängers wird hierdurch jedoch nicht beeinflusst. Per Saldo entsteht dann die Umsatzsteuer zweifach! Die Möglichkeit zur Rechnungsberichtigung im Rahmen des § 14c UStG ist gegeben. Подскажите, пожалуйста перевод этого выражения offen ausgewiesener Umsatzsteuer |
(счет-фактура) с указанным в нем НДС |
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