Subject: zuruecklegen, Ruecklage Der Geschäftsführer hat auf Wunsch der Gesellschaft bei seinem Ausscheiden etwaige Aufsichtsrats- oder ähnliche Mandate aus dem Interessenskreis der Gesellschaft und der Unternehmensgruppe zurückzulegen.Im Falle einer länger als 12 Monate dauernden – durch Krankheit oder Unglücksfall verursachten - Dienstverhinderung, kann dieser Anstellungsvertrag von jedem der beiden Vertragsteilen durch eine einseitige schriftliche Erklärung zu jedem Monatsende aufgelöst werden. Damit ist jedenfalls auch die Rücklage der Geschäftsführerfunktion verbunden. Спасибо!! :) |
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