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 Irischa

link 11.06.2008 8:56 
Subject: zuruecklegen, Ruecklage
Der Geschäftsführer hat auf Wunsch der Gesellschaft bei seinem Ausscheiden etwaige Aufsichtsrats- oder ähnliche Mandate aus dem Interessenskreis der Gesellschaft und der Unternehmensgruppe zurückzulegen.

Im Falle einer länger als 12 Monate dauernden – durch Krankheit oder Unglücksfall verursachten - Dienstverhinderung, kann dieser Anstellungsvertrag von jedem der beiden Vertragsteilen durch eine einseitige schriftliche Erklärung zu jedem Monatsende aufgelöst werden. Damit ist jedenfalls auch die Rücklage der Geschäftsführerfunktion verbunden.

Спасибо!! :)

 ElenaR

link 11.06.2008 9:05 
Отказаться от мандатов
Отказ от функций

 

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