Subject: Помогите с предложением Пожалуйста, помогите перевести.Выражение встречается в следующем контексте: Eine Verletzung eines subjektiven Rechts liegt nicht vor, soweit das Gesetz von einer bindenden Regelung des Verhaltens von Staatsanwaltschaft oder Finanzstrafbehörde abzieht und von diesem Ermessen Gebrauch gemacht wurde. Заранее спасибо |
Keine wirkliche Hilfe, aber fürs Verständnis: Es liegt keine Verletzung eines subjektiven Rechts vor, wenn im Gesetz keine Regelung (Vorschrift) für das Verhalten der Staatsanwaltschaft/ Finanzstrafbehörde festgelegt ist und sich die Staatsanwaltschaft so verhalten hat, wie sie es für sinvoll/angemessen hält. Offensichtlich ist gemeint: Wenn es nicht im Gesetz geregelt ist, kann die Staatsanwaltschaft im eigenen Ermessen handeln (d.h. machen was sie für richtig erachtet) |
Danke, Gaukler! |
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