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link 21.09.2006 15:33 
Subject: Maßregelvollzug law
отбытие наказания для психически больных
"Im Maßregelvollzug werden nach § 63 und nach § 64 Strafgesetzbuch(StGB) psychisch kranke oder suchtkranke Straftäter untergebracht.

Fachlich zuständig ist die forensische Psychiatrie/Forensik. Nach dem Strafgesetzbuch werden im Maßregelvollzug psychisch kranke oder suchtkranke Rechtsbrecher untergebracht, die im Sinne der Paragrafen § 20 oder § 21 des Strafgesetzbuches als schuldunfähig oder vermindert schuldfähig gelten und bei denen zugleich unter Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat eine weitere Gefährlichkeit zu erwarten ist. Diese Feststellungen trifft das Gericht in der Hauptverhandlung. Die Betroffenen werden anschließend in den Maßregelvollzug eingewiesen. Im Vollzug gelten die Maßregelvollzugsgesetze der Bundesländer."
(http://de.wikipedia.org/wiki/MaÈџregelvollzug)

 

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