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 hv

link 21.09.2006 15:17 
Subject: Spitzensteuersatz
самый высокий тариф налога.

"Spitzensteuersatz
Ein Einkommensteuerpflichtiger mit einem zu versteuernden Einkommen von über 52.151 Euro zahlt also nur auf jenen Betrag 42% Einkommensteuer, der die 52.151 Euro-Grenze überschreitet. So zahlt ein Alleinstehender mit einem zu versteuernden Einkommen von 52.000 Euro eine Einkommensteuer von 13.928 Euro, das sind 26,7%. Ein Alleinstehender mit einem zu versteuernden Einkommen von 104.000 Euro zahlt 35.767 Euro Einkommensteuer, das sind 34,4%. Einen Steuersatz von 40% erreicht man erst bei einem jährlich zu versteuernden Einkommen von 394.750 Euro.

Zum Vergleich: in wirtschaftlich besseren Zeiten betrug der Spitzensteuersatz noch 56%. Im Vergleich zum Jahr 1998 zahlt ein Einkommensteuerpflichtiger mit einem zu versteuernden Einkommen von 70.000 Euro im Jahre 2005 etwa 4.000 Euro weniger, ein Steuerpflichtiger mit 100.000 Euro etwa 7.000 Euro weniger und jemand mit einem zu versteuernden Einkommen von 200.000 Euro etwa 18.000 Euro weniger."
(http://de.wikipedia.org/wiki/Eingangssteuersatz#Spitzensteuersatz)

 Vital*

link 21.09.2006 16:45 
эта штука у нас называлась 'прогрессивная шкала подоходного налога' и была отменена, если не ошибаюсь, не то в 2001, не то в 2002 году. Теперь со всех состригают 13% (единая ставка).
а сами термины, которые Вы запрашиваете в этом и соседнем постах, имхо
- максимальная ставка (подоходного дохода)
- миниальная ставка (подоходного налога)

 

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