Subject: договор возмездного оказания услуг договор
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Vertrag über entgeltliche Dienstleistungen Ein Telefonmehrwertanbieter trägt die Beweislast dafür, dass der jeweilige Nutzer mit ihm einen Vertrag über eine entgeltliche Dienstleistung abgeschlossen hat. http://www.ra-kotz.de/dialer7.htm Dafür, dass sie mit dem Kläger einen Vertrag über entgeltliche Dienstleistungen abge-schlossen hat, hier also, dass er hinreichend deutlich auf seine Zahlungspflicht hingewiesen worden war, ist die Beklagte beweispflichtig. |
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