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 Eutschik

link 13.07.2006 6:43 
Subject: договор возмездного оказания услуг
договор

 JurUebers

link 13.07.2006 6:58 
Vertrag über entgeltliche Dienstleistungen

Ein Telefonmehrwertanbieter trägt die Beweislast dafür, dass der jeweilige Nutzer mit ihm einen Vertrag über eine entgeltliche Dienstleistung abgeschlossen hat.

http://www.ra-kotz.de/dialer7.htm

Dafür, dass sie mit dem Kläger einen Vertrag über entgeltliche Dienstleistungen abge-schlossen hat, hier also, dass er hinreichend deutlich auf seine Zahlungspflicht hingewiesen worden war, ist die Beklagte beweispflichtig.
http://www.aufrecht.de/1509.html

 

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