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 naso44869

link 2.03.2006 9:15 
Subject: Hinweise nach der Ermächtigung
Liebe Liste,
habe eine Anfrage folgender Art. Meine Ermächtigung als Übersetzerin für die russische Sprache habe ich vom OLG Hamm Ende Oktober 2005 bekommen, die mir dann auch vom LG Essen ausgehändigt wurde. Ich habe weder vom OLG Hamm noch vom LG Essen Hinweise bekommen, in welcher Art ich von mir übersetzten Urkunden dem OLG vorzeigen soll. Könnten Sie mir vielleicht dabei weiter helfen und auf die Vorschriften des OLGs hinweisen, die ich unbedingt beachten muss.

besten Dank im voraus
Natalia Sander

 greberl.

link 2.03.2006 10:04 
Bei uns in Bayern muss man gar nichts vorzeigen und ich kann mir schwer vorstellen, dass es bei Ihnen anders ist. Oder habe ich die Frage missverstanden?

 naso44869

link 2.03.2006 11:41 
es sollte wohl alle Papiere einmal im Jahr zum OLG geschickt werden, aber wo man genauere Infos bekommt, ist nicht klar.

 greberl.

link 2.03.2006 11:42 
Dann würde ich einfach einmal beim LG oder OLG anrufen und konkret danach fragen. Bei uns ist das nicht vorgesehen.

 

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