Subject: Hinweise nach der Ermächtigung Liebe Liste, habe eine Anfrage folgender Art. Meine Ermächtigung als Übersetzerin für die russische Sprache habe ich vom OLG Hamm Ende Oktober 2005 bekommen, die mir dann auch vom LG Essen ausgehändigt wurde. Ich habe weder vom OLG Hamm noch vom LG Essen Hinweise bekommen, in welcher Art ich von mir übersetzten Urkunden dem OLG vorzeigen soll. Könnten Sie mir vielleicht dabei weiter helfen und auf die Vorschriften des OLGs hinweisen, die ich unbedingt beachten muss.besten Dank im voraus Natalia Sander
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