Subject: Verzugszinsen stehen zu gen. Verzugszinsen stehen der Klägerin infolge der Leistungsverweigerung der Beklagten zu.Ist damit gemeint, dass die Beklagte an die Klägerin Vezugszinsen zahlen soll? |
Ja, das ist hier gemeint. Die Beklagte hat die Leistung nicht erbracht, sie muss an die Klägerin Verzugszinsen zahlen. |
Spasibo |
You need to be logged in to post in the forum |