Subject: Widerspruch verfolgen gen. Hat der Insolvenzverwalter oder ein anderer Gläubiger ijm Prüfungstermin oder im schriftlichen Verfahren eine Forderunge bestritten, so kann der Gläubiger, dessen Forderung bestritten wurde, Klage auf Feststellung der Forderung erheben, soweit keine gütige Eingung möglich ist. Liegt für eine solche Forderung ein vollstreckbarer Schuldtitel oder ein Endurteil vor, so obliegt es dem Bestreitenden den Widerspruch zu verfolgen.den Widerpsruch zu verfolgen - den Widerspruch einreichen? |
§ 179 Streitige Forderungen (2) Liegt für eine solche Forderung ein vollstreckbarer Schuldtitel oder ein Endurteil vor, so obliegt es dem Bestreitenden, den Widerspruch zu verfolgen. § 179. Спорные требования |
spasibo, Marcy, |
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