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 Aliyaschka

link 24.04.2015 9:15 
Subject: mit der zu seinen Gunsten zur Eintragung gelangenden Vormerkung in Rang und Rechten zurueckzutreten. gen.
Der Kaeufer bevollmaechtigt den Verkaeufer ueber den Vollzug der Auflassung hinaus unter Berfreiung von den Beschraenkungen des Par. 181 BGB, am Grundstueck derartige Dienstbarkeiten und Reallasten zu bestellen und gegebenfalls mit der zu seinen Gunsten zur Eintragung gelangenden Vormerkung in Rang und Rechten zurueckzutreten.
>Заранее спасибо

 

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