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 lusita

link 4.09.2013 13:32 
Subject: абзац из трудового договора gen.
Bei Pfändungen und Abtretungen ist der Arbeitgeber berechtigt, für jede zu berechnende Pfändung, Abtretung oder Verpfändung 10,00 € pauschal als Ersatz der entstandenen Kosten vom Gehalt in Abzug zu bringen. Dem Arbeitnehmer wird der Nachweis gestattet, ein Schaden oder ein Aufwand sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als der vorgesehene Pauschbetrag.

Не совсем понимаю, о каких конкретно ситуациях здесь идет речь.
Раздел посвящен Abtretung, Aufrechnung, Pfändung, Verpfändung.
В каком случае работника, нанятого за 10 евро в час,
могут касаться наложение ареста на имущество, уступки и зачеты требований, залог имущества? Или тут имеется ввиду что-то совсем другое?
Заранее спасибо за помощь.

 q-gel

link 4.09.2013 14:13 
*нанятого за 10 евро в час* - das geht hier aus Ihrem Textabschnitt nicht hervor ...

Zur Erklärung:
Hat ein Arbeitnehmer Schulden gegenüber irgendjemandem (nicht unbedingt gegenüber dem Arbeitgeber) und es wurde eine Pfändung des Arbeitslohnes angeordnet (z.B. durch ein Gericht), so hat der Arbeitgeber zusätzlichen Aufwand, weil er diesen gepfändeten Arbeitslohn extra verbuchen und überweisen muss. In so einem Fall zieht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer vom Rest des Arbeitslohnes pro Monat 10,- EUR pauschal ab.

 lusita

link 4.09.2013 16:19 
Herzlichen Dank für die perfekte Erklärung!

 

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