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 MariaAS

link 5.04.2013 9:46 
Subject: FamFG gen.
Добрый день! Помогите, пожалуйста, найти перевод на русский Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

 Di Scala

link 5.04.2013 9:50 

 elisal

link 5.04.2013 9:53 
или Закон о производстве по делам семьи и добровольной юрисдикции

 MariaAS

link 5.04.2013 9:54 
А есть где-то перевод самого закона?

 Александр Рыжов

link 2.12.2018 23:46 
Хочу обратиться к сообществу вновь с тем же вопросом: может, кому-то встречался перевод самого закона Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)? Или кто-то переводил его или отдельные его статьи?

 HolSwd

link 4.12.2018 5:26 
Какие конкретно статьи Вас интересуют?
Abschnitt 2 Verfahren im ersten Rechtszug
§ 23 Verfahrenseinleitender Antrag
(1) Ein verfahrenseinleitender Antrag soll begründet werden.
In dem Antrag sollen die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel angegeben sowie die Personen benannt werden, die als Beteiligte in Betracht kommen.
Der Antrag soll in geeigneten Fällen die Angabe enthalten, ob der Antragstellung der Versuch einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorausgegangen ist, sowie eine Äußerung dazu, ob einem solchen Verfahren Gründe entgegenstehen.
Urkunden, auf die Bezug genommen wird, sollen in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden.
Der Antrag soll von dem Antragsteller oder seinem Bevollmächtigten unterschrieben werden.
(2) Das Gericht soll den Antrag an die übrigen Beteiligten übermitteln.
Abschnitt 3 Beschluss
§ 38 Entscheidung durch Beschluss
(1) Das Gericht entscheidet durch Beschluss, soweit durch die Entscheidung der Verfahrensgegenstand ganz oder teilweise erledigt wird (Endentscheidung).
Für Registersachen kann durch Gesetz Abweichendes bestimmt werden.
[…]
§ 39 Rechtsbehelfsbelehrung
Jeder Beschluss hat eine Belehrung über das statthafte Rechtsmittel, den Einspruch, den Widerspruch oder die Erinnerung sowie das Gericht, bei dem diese Rechtsbehelfe einzulegen sind, dessen Sitz und die einzuhaltende Form und Frist zu enthalten.
Über die Sprungrechtsbeschwerde muss nicht belehrt werden.
§ 40 Wirksamwerden
(1) Der Beschluss wird wirksam mit Bekanntgabe an den Beteiligten, für den er seinem wesentlichen Inhalt nach bestimmt ist.
[…]
§ 45 Formelle Rechtskraft
Die Rechtskraft eines Beschlusses tritt nicht ein, bevor die Frist für die Einlegung des zulässigen Rechtsmittels oder des zulässigen Einspruchs, des Widerspruchs oder der Erinnerung abgelaufen ist.
Der Eintritt der Rechtskraft wird dadurch gehemmt, dass das Rechtsmittel, der Einspruch, der Widerspruch oder die Erinnerung rechtzeitig eingelegt wird.
Anmerkung von mir:
Bei dem Beschluss des Familiengericht Wiesbaden vom 30.03.2017 ist nach einem Monat die Rechtsmittelfrist abgelaufen, wodurch nach § 45 formelle Rechtskraft eingetreten ist.
Abschnitt 5 Rechtsmittel
Unterabschnitt 1 Beschwerde
§ 58 Statthaftigkeit der Beschwerde
(1) Die Beschwerde findet gegen die im ersten Rechtszug ergangenen Endentscheidungen der Amtsgerichte und Landgerichte in Angelegenheiten nach diesem Gesetz statt, sofern durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist.
§ 63 Beschwerdefrist
(1) Die Beschwerde ist, soweit gesetzlich keine andere Frist bestimmt ist, binnen einer Frist von einem Monat einzulegen.
§ 82 Zeitpunkt der Kostenentscheidung
Ergeht eine Entscheidung über die Kosten, hat das Gericht hierüber in der Endentscheidung zu entscheiden.
Abschnitt 3 Verfahren in Kindschaftssachen
§ 151 Kindschaftssachen Kindschaftssachen sind die dem Familiengericht zugewiesenen Verfahren, die
1.
die elterliche Sorge, […]
3.
die Kindesherausgabe, […]
§ 152 Örtliche Zuständigkeit
(1) Während der Anhängigkeit einer Ehesache ist unter den deutschen Gerichten das Gericht, bei dem die Ehesache im ersten Rechtszug anhängig ist oder war, ausschließlich zuständig für Kindschaftssachen, sofern sie gemeinschaftliche Kinder der Ehegatten betreffen.
(2) Ansonsten ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

 HolSwd

link 4.12.2018 5:46 
Так, вроде, и не так уж много, почему бы не перевести?
Переведу, но вдруг где-то есть уже переведенное.
Поискал по нескольким фразам – ничего не нашлось.

 HolSwd

link 4.12.2018 7:07 
Простите за нескромный вопрос (сначала не решалась спросить, но любопытство таки замучило): а если кто-то из коллег уже переводил и предоставил бы Вам свои наработки, Вы осчастливили бы своего клиента сообщением, что дарите ему эту часть перевода?
Честно отвечу: нет, почти наверняка не сказал бы клиенту об этом.

 HolSwd

link 4.12.2018 7:27 
Hut ab перед Вашей честностью. ;)
Эмм... Я тоже не решался спросить, но напишу, раз пошла такая откровенность :) Вы писали: "Какие конкретно статьи Вас интересуют?" Так выглядело, словно у Вас перевод имеется. Это не так?

 HolSwd

link 4.12.2018 7:37 
Именно этих нет. Честно.
Ясненько )))

 

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