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 TusenTakk

link 18.07.2011 21:49 
Subject: Прошу искренне помочь с одним предложением // Тема: Наследство в Германии law
Желаю доброго вечера всем коллегам!

Помогите, пожалуйста, разобраться с предложением из юридического текста. А именно: с предложением, которое выделено двойными линиями.

Die rückständigen Steuern und steuerlichen Nebenleistungen sind endgültig und unanfecht¬bar, festgesetzt; sie sind fällig und vollstreckbar. Die rückständigen Steuern und steuerlichen Nebenleistungen sind endgültig und unanfechtbar, festgesetzt; sie sind fällig und vollstreckbar. ================ Gemäß § 20 Abs. 3 ErbStG haftet der Nachlass bis zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft für die Steuern der am Erbfall Beteiligten. ============== Die Erbengemeinschaft nach der vorgenannten verstorbenen Frau Erna Brems ist noch nicht auseinandergesetzt.

Правильно ли я понимаю смысл? Согласно абзацу 3 § 20 Закона о налогах c наследства до раздела наследства группой наследников, совокупно владеющих наследством, налоги с него уплачиваются лицами, которые участвуют в открытия наследства.

Большое спасибо за помощь.

 kitti

link 18.07.2011 22:10 
Как Вам вообще удалось понять смысл этого предложения?? У меня закрадываются сомнения, что это уже (неудачный) перевод с какого-то другого текста. Смысла в отмеченном Вами предложении нет...

 marcy

link 18.07.2011 22:23 
kitti,
Вы уверены, что смысла нет?

 q-gel

link 19.07.2011 0:13 
*Gemäß § 20 Abs. 3 ErbStG haftet der Nachlass bis zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft für die Steuern der am Erbfall Beteiligten.*

Auseinandersetzung
ist die Abwicklung des Nachlasses. Sie umfasst insbesondere die Befriedigung der Nachlassgläubiger und die Verteilung der Nachlassgegenstände unter den Miterben. Jeder Miterbe kann jederzeit die Auseinandersetzung verlangen.

Nachlass
ist das Vermögen des Erblassers, das bei dessen Tod auf den oder die Erben übergeht.

-----------

Ich verstehe es so, dass sich der Staat im Zweifel die Steuern (allgemein!) der Erbberechtigten direkt aus dem Nachlass holt, also im schlimmsten Fall pfändet, solange das Erbe nicht aufgeteilt ist. Das heißt, der Nachlass haftet gesamtschuldnerisch für - egal welche Steuern, die die am Erbe begünstigten Personen dem Staat schulden.

Beispiel:
Der Nachlass von Onkel Karl beträgt 1 Mio EUR.
Erbberechtigt sind Otto, Lisa und Marie. Das Erbe wurde aber noch nicht offiziell geteilt. Lisa schuldet dem Staat 1/2 Mio EUR Einkommenssteuer und kann nicht zahlen - der Staat zieht aus dem Erbe die 1/2 Mio ab, auch wenn Lisa vielleicht nur 300000 erben würde.

Sollte ich falsch liegen, bitte ich um Erläuterung, wie's anders ist.

 marcy

link 19.07.2011 0:15 
Я это поняла так же.

 

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