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 matlin

link 16.07.2011 2:06 
Subject: VwGH
Статья о налогах. Не могу никак расшифровать VwGH и vGA.
В словаре МТ на VwGH нашлось Verwaltungsgerichtshof = административный суд, а нет ли ещё какой расшифровки?
И ещё до кучи слово Fremdüblichkeit.....

Вот контекст:
Der VwGH hat sich im vorliegenden Erkenntnis mit der Frage beschäftigt, inwieweit die Fremdüblichkeit
Maßstab für das Vorliegen einer vGA ist. Besteht von vornherein die Absicht einer Vorteilszuwendung, war
nach Ansicht des VwGH schon dieser Vorgang nicht betrieblich veranlasst und der damit verbundene
Aufwand verdeckte Ausschüttung. War der Vorgang zunächst betrieblich veranlasst und kommt es erst in
späterer Folge zu einer Vorteilszuwendung, ist bei Übersteigen der Fremdüblichkeit das Vorliegen einer
vGA anzunehmen. Der Gerichtshof ist damit von der Fiktionstheorie zum Veranlassungsprinzip übergegangen.

Мне бы просто смысл поймать...

 mumin*

link 16.07.2011 3:11 

 matlin

link 16.07.2011 9:17 
vielen Dank)))))

 

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