Subject: zur Stellung eines Insolvenzantrags Помогите, пожалуйста, разобратся, что имеется в виду под:"der Geschäftsführer .......zur Stellung eines Insolvenzantrags verpflichtet ist" Der Notar hat darauf hineingewiesen, dassder Geschäftsführer auch bei der in Folge geringer Nennkapitalausstattung schnell eintretenden Überschuldung der Gesellschaft (§ 15a InsO); Буду Всем очень благодарна) |
обязан подать заявление о банкротстве |
спасибо большое) |
прошу пардону, подать заявление о возбуждении дела о банкротстве |
Ich sehe ein Problem: Insolvenz - bedeutet einfach nur neutral "Zahlungsunfähigkeit" ohne gleich strafrechtlich relevant zu sein. Bankrott hat in D zumindest eine strafrechtliche Seite. Vielleicht sollte man das auch im Russischen entsprechend ausdrücken: заявление о (возбуждении дела о) неплатежеспособности vielleicht, um банкротство für Bankrott zu reservieren? |
Ich sehe da ein anderes Problem: Insolvenzverfahren = конкурсное производство (по делу о банкротстве, manchmal несостоятельности oder неплатёжеспособности), процедура, применяемая в деле о банкротстве к должнику, признанному о банкротом, в целях соразмерного удовлетворения требований кредиторов... also heißt für mich ein Insolvenzantrag заявление о возбуждении дела о банкротстве (должника), da ja ein Verfahren eröffnet wird/werden muss |
na ja, es ist erst mal nur der Antrag - ob ein Ins-Verfahren tatsächlich eröffnet wird, hängt von der verbliebenen Vermögensmasse ab ... Def. Bankrott lt. Wiki: |
Deutschland: Bankrott als Straftatbestand In der juristischen Diktion steht Bankrott für die in § 283 des deutschen Strafgesetzbuchs (StGB) beschriebenen Insolvenzstraftaten. zu Russland gucken Sie hier http://www.consultant.ru/popular/bankrupt/ + статья 37 |
Tja, dem greift man nicht mehr in die Taschen ... *grins* |
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