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 jun

link 16.09.2010 15:52 
Subject: Regelbetragsverordnung
Пожалуйста, помогите перевести.Regelbetragsverordnung Слово встречается в следующем контексте: Die Duesseldorfer Tabelle gibt die Regelbetraege wieder, die durch die Regelbetragsverordnung des Bundesministeriums festgelegt werden. Заранее спасибо

 Vladim

link 16.09.2010 15:59 
Здесь информация:

Erklärung

1. Allgemein

Die Regelbetrag-Verordnung als eine Bemessungsgrundlage des Unterhalts wurde mit dem Inkrafttreten der Unterhaltsrechtsreform zum 01.01.2008 aufgehoben.

Soweit einem Kind Unterhalt aufgrund eines vollstreckbaren Titels bzw. einer Unterhaltsvereinbarung nach der Regelbetrag-Verordnung geleistet wird, gilt dies weiterhin. An die Stelle des Regelbetrags tritt jedoch seit dem 01.01.2008 der Mindestunterhalt mit den in § 36 Nr. 3 a - d EGZPO aufgeführten Vorgaben.
2. Rechtslage bis zum 31.12.2007

Die Regelbetrags-Verordnung war eine Rechtsquelle zur Bestimmung der Höhe des gesetzlich geschuldeten Kindesunterhalts.

Die Unterhaltsbeträge der Regelbetrags-Verordnung wurden entsprechend den Rentenerhöhungen angehoben. Zum 01.07.2007 sind die Beträge aufgrund der gesunkenen Nettoeinkommen und der gestiegenen Lebenshaltungskosten jedoch geringfügig gesunken.

Die Regelbetrags-Verordnung ging nur von einer einfachen Lebensführung bzw. einem geringen Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen aus. Sie berücksichtigte nicht verschiedene Einkommensstufen der Unterhaltspflichtigen.

In der Praxis wurden die Beträge der Regelbetrags-Verordnung bis zu einem Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen von 1.230,00 EUR angewandt.

Erzielte der Unterhaltspflichtige ein höheres Nettoeinkommen, so richtete sich der zu zahlende Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Innerhalb der Düsseldorfer Tabelle ist ausgewiesen, welchem Prozentsatz des Regelbetrags der jeweilige Unterhalt entspricht.

Der Vorteil der Unterhaltsberechtigung nach der Regelbetrags-Verordnung bestand in der automatischen Anpassung der zu zahlenden Unterhaltshöhe. Die Änderung musste also nicht gegebenenfalls mit einer unterhaltsrechtlichen Abänderungsklage durchgesetzt werden.

In den alten Bundesländern galten zuletzt folgende Beträge:

* 1. Alterststufe: 202,00 EUR
* 2. Alterststufe: 245,00 EUR
* 3. Alterststufe: 288,00 EUR

In den neuen Bundesländern galten zuletzt folgende Beträge:

* 1. Alterststufe: 186,00 EUR
* 2. Alterststufe: 226,00 EUR
* 3. Alterststufe: 267,00 EUR

 Miyer

link 16.09.2010 16:11 
положение о минимальном (фиксированном) размере алиментов ?

 

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