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link 20.05.2010 6:34 |
Subject: Unterhaltsansprüche ableiten Доброе утрофраза из решения суда о разводе Darüber hinaus erklären die Antragsteller Unterhaltsansprüche aus einem allfällig nicht geprüften Verschulden an der Scheidung der Ehe nicht ableiten zu wollen. Кроме того, заявители заявляют от том, что они при расторжении брака не имеют намерений выводить требования по взысканию алиментных платежей из возможной непроверенной вины? спасибо |
Кроме того, заявители заявляют от том, что они не имеют намерений выводить требования по взысканию алиментных платежей на основании возможно непроверенной вины в расторжении брака? |
тут кажется речь идет о том, что притязания на алименты или содержание не ставятся в зависимость от того, кто был виновником развода |
То есть порядок слов нужно сохранить, как в оригинале. См. по теме: Unterhalt auch bei Verschulden Die bedeutendste Neuerung der Scheidungsrechtsreform ist, dass künftig Frauen unabhängig vom Verschulden an der Scheidung einen Unterhaltsanspruch haben können. Anstoss dazu war, dass von Frauenseite beklagt wurde, dass Leistungen, die ein Ehepartner - meist die Frau - in einer langen Ehe im Haushalt, in der Betreuung der Kinder oder von alten Angehörigen erbringt, im Eherecht nicht ausreichend anerkannt wurden. Bei einer Scheidung konnte sie nur dann eine Art „Ausgleich“ dafür bekommen, wenn es ihr gelang, das zumindest überwiegende Verschulden des Partners in einem oft langwierigen, „schmutzigen“ Prozess zu beweisen. Gelang ihr das nicht, musste sie - wenn ein (Wieder)Einstieg in einen Beruf nicht möglich war - von der Sozialhilfe leben, obwohl sie ihr Leben lang für Mann und Kinder gesorgt hatte. Deshalb gibt es jetzt einen Unterhaltsanspruch unabhängig vom Verschulden in zwei Fällen: 1. Wenn die Frau sich ihren Unterhalt nicht selbst verdienen kann, weil noch gemeinsame Kinder aufzuziehen sind (grundsätzlich bis zum 5. Lebensjahr des jüngsten Kindes) und 2. wenn wegen eines ehebedingten „Zu-Hause-Bleibens“ die (Wieder)Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht möglich bzw. nicht zumutbar ist. http://www.oif.ac.at/presse/bzw/artikel.asp?Rubrik=3&ID_Art=1&BZWArtikel=455 |
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link 20.05.2010 6:58 |
molotok, спасибо большое! то есть виновник развода тут ни при чем... |
Предельно четко мысль сформулирована у subarurus: "...притязания на алименты или содержание не ставятся в зависимость от того, кто был виновником развода". То есть принцип виновности не применяется. Если Вам интресно, здесь подробнее: http://www.verbraucherrecht-online.de/rechtgeb/famrecht/scheidun/ehguhalt/gtuhalg.htm Heutzutage wird niemand mehr "schuldig" geschieden. Das Gericht kann eine Ehe scheiden, wenn sie "gescheitert" ist, unabhängig davon, was oder wer das Scheitern verursacht hat und ob daran überhaupt jemand wirklich schuld ist. Die logische Folge davon ist, dass sich auch die Frage, ob ein Ehegatte vom anderen nach der Scheidung Unterhalt bekommen kann, nicht danach richtet, ob der eine oder andere schuld an der Scheidung war oder nicht. Soll der Richter einem Ehegatten Unterhalt zusprechen, fragt er also in aller Regel nicht, ob derjenige, der Unterhalt verlangt, die Scheidung verursacht hat. Er prüft vielmehr nur, ob * ein Unterhaltstatbestand vorliegt (Kindererziehung, Ausbildung, Krankheit, etc.), Näheres vergleiche unten), |
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link 20.05.2010 7:23 |
molotok, да, мысль предельно четкая, но это уже логический вывод из фразы в тексте. а у Вас переведено так, что "все по полочкам", спасибо ) |
Пожалуйста!:-) Перевод-то Ваш, я только одну синтагму переместила))) |
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