Subject: Besitzesdauerabzug Kennt jemand die Überesetzung bzw. Bedeutung von "Besitzesdauerabzug"
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Eine weitere Besonderheit der Grundstückgewinnsteuer besteht darin, dass die Steuerbelastung – neben anderen Faktoren – zu einem wesentlichen Teil davon abhängt, wie lange der Verkäufer die Liegenschaft vor deren Verkauf zu Eigentum gehabt hat. Man spricht in diesem Zusammenhang von Spekulationszuschlag (bei einer Haltedauer bis 5 Jahren) resp. von Besitzesdauerabzug (bei einer Haltedauer von mehr als 9 Jahren). Dabei reicht der Spekulationszuschlag – in Abhängigkeit von der Haltedauer – von 10% bis 50%, der Besitzesdauerabzug greift ab dem neunten Jahr und beträgt 1% pro Jahr Haltedauer mit einem Maximum von ebenfalls 25% nach 33 Jahren. |
вычеты на основании давности владения??? как-н. так?? |
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