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 Biaka

link 24.10.2009 9:53 
Subject: Ausgabe der Löschungsverpflichtungen real.est.
Die Liegenschaft ist hinsichtlich der vertragsgegenständlichen Anteile wie folgt belastet:
Ausgabe der Löschungsverpflichtungen unterdrückt
auf Anteil ...
Pfanmdrecht 20.0000,-
18% für Bank X.

 Бернадетте

link 24.10.2009 11:02 
´4.7. Löschungsverpflichtung

Das ABGB stellt in § 469 fest, dass ein Hypothekargut so lange verhaftet bleibt, bis die Schuld aus den öffentlichen Büchern gelöscht ist. Seit der 4. Teilnovelle zum ABGB (1.1.1917) gilt weiters, dass bis zu dieser Löschung der Eigentümer des Gutes das Pfandrecht auf eine neue Forderung übertragen kann2, die den Betrag der eingetragenen Pfandforderung nicht übersteigt (Verfügungsrecht über die Pfandstelle). Darüber hinaus gilt nach § 469a ABGB, dass bei Bestellung des Pfandrechtes auf dieses Verfügungsrecht nicht verzichtet werden kann.

Bis zum 1.1.1998 hat § 469a ABGB diese Norm insofern ergänzt, als der Eigentümer auf sein Verfügungsrecht gegenüber einem nachrangigen Gläubiger verzichten konnte, vorausgesetzt diese Verpflichtung ist im öffentlichen Buch bei der Hypothek angemerkt, z.B.:

и далее
http://209.85.129.132/search?q=cache:mTIMITXdKiAJ:www.univie.ac.at/zib/pdf/Auer_Skriptum_Grundbuchsabgabe_2005-1.doc+Löschung,+verpflichtung&cd=1&hl=de&ct=clnk&gl=de

 

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