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 irinak1285

link 27.03.2009 14:24 
Subject: offen ausgewiesener Umsatzsteuer
Auch wenn noch keine Rechnung des Bauleistenden vorliegt, muss der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer anmelden und abführen.

Stellt der Bauleistende eine Rechnung mit *offen ausgewiesener Umsatzsteuer*, so schuldet der Bauleistende diese. Die Anmeldungs- und Abführungs­pflicht des Leistungsempfängers wird hierdurch jedoch nicht beeinflusst. Per Saldo entsteht dann die Umsatzsteuer zweifach! Die Möglichkeit zur Rechnungsberichtigung im Rahmen des § 14c UStG ist gegeben.

Подскажите, пожалуйста перевод этого выражения offen ausgewiesener Umsatzsteuer

 Miyer

link 27.03.2009 14:44 
(счет-фактура) с указанным в нем НДС

 

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