Subject: Betriebsübergang Здравствуйте!Очередной раз ищу помощи. Betriebsübergang - ? Контекста нет Спасибо! |
переход предприятия (к другому владельцу?) |
Я вот тоже думаю так. Но может есть еще значения? Текст про кадровый лизинг и аутсорсинг Но спасибо за помощь. |
если про кадры, переход на другой вид деятельности внутри предприятия, в другой отдел? |
Gleich ob Übernahme oder Ünternehmensverkauf, Ausgliederung, Ausgründung oder Outsourcing - rechtlich handelt es sich in aller Regel um einen Betriebsübergang, der unter § 613a BGB fällt. Der bestimmt im Kern, dass der neue Arbeitgeber in allen Rechten und Pflichten an die Stelle des alten tritt; insbesondere darf Mitarbeitern nicht wegen des Betriebsübergangs gekündigt werden. Neu ist seit dem 1. 4. 2002, dass die Mitarbeiter im Voraus über den Betriebsübergang informiert werden müssen und dass sie ein Widerspruchsrecht haben. Im Wortlaut bestimmt der berühmte Paragraph 613a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB): "(1) Geht ein Betrieb oder einen Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Sind diese Rechte und Pflichten durch Rechtsnormen eines Tarifvertrags oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt, so werden sie Inhalt des Arbeitsverhältnisses zwischen dem neuen Inhaber und dem Arbeitnehmer und dürfen nicht vor Ablauf eines Jahres nach dem Zeitpunkt des Übergangs zum Nachteil des Arbeitnehmers geändert werden. Satz 2 gilt nicht, wenn die Rechte und Pflichten bei dem neuen Inhaber durch Rechtsnormen eines anderen Tarifvertrages oder durch eine andere Betriebsvereinbarung geregelt werden. |
"переход предприятия" (к новому владельцу, на аутсорсинг, в частные руки, в чью-либо собственность, из одного финансово-хозяйственного состояния в другое, от одного собственника к другому и т.д.) |
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