1. Baubeschreibung beim Baugenehmigungsverfahren Die Baubeschreibung ist ein durch den Bauherrn auszufüllendes Formular und Bestandteil des Bauantrags, in der grundlegende technische Ausführungsmerkmale (z.B. Ausführungsart der Fenster: Holzfenster mit Isolierverglasung) und vorgesehene Nutzung des geplanten Gebäudes anzugeben sind Betriebsbeschreibung Bei gewerblichen Bauvorhaben mit Beschreibung und Darstellung der Tätigkeit des Betriebes der Betriebsablauf die Anzahl der Beschäftigten usw. enthalten 2. Baubeschreibung beim Kauf von Immobilien Die Baubeschreibung des Verkäufers neu zu errichtender oder zu sanierender Immobilien gibt Auskunft über die Ausstattung und Ausführung des angebotenen Objekts und wird bei Kauf der Immobilie Teil des Kaufvertrages. Detaillierte Beschreibungen der Ausführungsmerkmale dienen hierbei zur Bewertung der Wertigkeit und Qualität der Immobilie.
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