Сашок, тут кажись с русского на немецкий надо:-)) 2 аскер Ваш вариант, на мои глаза, вполне нормален. ***Der Begriff Sofortvollzug oder sofortiger Vollzug bezeichnet im deutschen Verwaltungsrecht die Anwendung von Maßnahmen des Verwaltungszwangs ohne vorhergehenden Verwaltungsakt. Der Sofortvollzug ist scharf von der sofortigen Vollziehung, also der Vollziehung eines Verwaltungsakts vor dessen Unanfechtbarkeit zu unterscheiden, welche nach § 80 II Ziff. 4 VwGO angeordnet wurde, die teilweise (fälschlicherweise) auch als Sofortvollzug bezeichnet wird.*** http://de.wikipedia.org/wiki/Sofortvollzug
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