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 flyy

link 5.05.2008 7:48 
Subject: правильно понять суть
Помогите, пожалуйста, правильно уловить суть второго абзаца:

Die Lasten einer Verletzung von supranationalen oder völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands tragen hingegen Bund und Länder nach der innerstaatlichen Zuständigkeits- und Aufgabenverteilung (Art. 104a Abs. 6 GG). Insoweit gilt für die Frage der Lastenverteilung also das Verursacherprinzip. Abweichend hiervon tragen Bund und Länder in Fällen länderübergreifender
Finanzkorrekturen der Europäischen Union diese Lasten im Verhältnis
15 zu 85.
Die Ländergesamtheit trägt in diesen Fällen solidarisch 35 vom Hundert der Gesamtlasten entsprechend einem allgemeinen Schlüssel; 50 vom Hundert der Gesamtlasten tragen die Länder, welche die Lasten verursacht haben, und zwar anteilig entsprechend der Höhe der erhaltenen Mittel. Kosten, die durch Sanktionsmaßnahmen der Europäischen Gemeinschaft infolge der Verletzung der durch Art. 104 EG-Vertrag verordneten Haushaltsdisziplin entstehen, tragen Bund und Länder gemäß Art. 109 Abs. 5 GG im Verhältnis 65 zu 35. Die Ländergesamtheit trägt solidarisch 35 vom Hundert der auf die Länder entfallenden Lasten entsprechend ihrer Einwohnerzahl; 65 vom Hundert der auf die Länder entfallenden Lasten tragen die Länder entsprechend ihrem Verursachungsbeitrag.

Заранее спасибо

 

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