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 Schweisser

link 8.02.2008 4:44 
Subject: Очень прошу проверить
1. Die Parteien sind zum Abkommen gelangt, die folgenden Änderungen zum zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragsnehmer abgeschlossenen Vertrag № 14/07-0 vom 16. Februar 2007, vorzunehmen:
1.1. Der Punkt 2.1.19 in folgender Formulierung darzulegen:
« 2.1.19. Bei der Ablehnung der Bank in der Überlassung des Kredites für den Auftraggeber nach den vom Auftragsnehmer vorbereitetenden Unterlagen oder Nichterhalten vom Auftraggeber des Kredites zu den Ablauffristen, die im vorliegenden Vertrag vereinbart sind, verpflichtet sich der Auftragsnehmer die vom Auftragsgeber ausgezahlte Vorschusszahlung im Laufe von 20 (zwanzig) Banktagen dem Auftragsgeber zurückzugeben.»
1.2. Der Punkt 2.3 mit folgendem Zusatz zu ergänzen: « Hierbei gilt eine Nichtbereitstellung von Informationen dann nicht als verspätete Bereitstellung durch den Auftraggeber, wenn der Auftragnehmer oder von diesem beauftrage Dritte diese zum wiederholten Male anfordern, obwohl sie der Auftraggeber dem Auftragnehmer oder in dessen Auftrag handelnden Dritten bereits früher zur Verfügung gestellt hat.»
1.3. Der Punkt 2.4.3 mit folgendem Zusatz zu ergänzen: «Der Auftragsnehmer ist verpflichtet, an Auftragsgeber das Original der Vollmacht des bevollmächtigen Vertreters zu richten »
1.4. Der Punkt 3.1 des Vertrages in folgender Formulierung darzulegen:
«3.1.Der Auftragsnehmer verpflichtet sich, seinen Teil der Arbeit, die im Punkt 2.1 des vorliegenden Vertrages vorgesehen ist, zu erfüllen, aber nicht später, als in 30 Tagen nach der Bezahlung des Auftragsgebers der Hundertprozentigenarbeitskosten des Auftragsnehmers, was im Punkt 4.1 des vorliegenden Vertrages vorgesehen ist. Dabei darf die Zeit der Arbeitsausführung von der Bank und (oder) seiner Partner bei der Businessprojektsbearbeitung 6 (sechs) Monate nicht übertreten. »

1.5. Der Teil 3 des Vertrags mit den Zusatzpunkten 3.2, 3.3 folgender Inhalte zu ergänzen:
« 3.2. Die Arbeiten gelten nach dem vorliegenden Vertrag als erfüllt im vollen Umfang ab dem Moment der Unterzeichnung vom Auftragsgeber des Aktes über die Annahme der erfüllten Arbeiten. Dabei soll im Akt über die Annahme der erfüllten Arbeiten das volle Verzeichnis der Massnahmen, die vom Auftragsnehmer im Rahmen des vorliegenden Vertrag geleitet worden sind, angegeben werden.
3.3. Der Kredit soll vom Auftragsgeber nach dem vorliegenden Vertrag nicht später als am 10. April 2008 erhalten werden.
1.6. Der Punkt 4.3 ist aus dem Vertrag auszuschließen.
1.7. Der Vertrag mit den Punkten 5.3, 5.4, 6.10 folgender Inhalte zu ergänzen: « 5.3. Im Falle der Nichterfüllung der Arbeiten vom Auftragsnehmer, die vom vorliegenden Vertrag vorgesehen sind, zu den Ablaufristen, die im Punkt 3.1 des vorliegenden Vertrages angegeben sind, verpflichtet sich der Auftragsnehmer, die Geldmittel, die als die Bezahlung für die Arbeit des Auftragsnehmers erhalten wurden, zurückzugeben, aber nicht später von 10 Kalendertagen ab dem Tag des Anspruchserhaltens vom bevollmächtigen Vertreter des Auftragsnehmers, der im Punkt 2.4.3 des vorliegenden Vertrages angegeben ist, sowie soll in diesem Fall der Auftragsnehmer dem Auftragsgeber die Prozente für die Benutzung der Geldmittel in Höhe von 2% monatlich von der Summe, die vom Auftragsgeber bezahlt wurde, auszahlen.
5.4. Im Falle der Nichterfüllung der Verpflichtungen zu den Ablaufristen, die im vorliegenden Vertrag vorgesehen sind, ist der Auftragsgeber berechtigt, vom Auftragsnehmer die Bezahlung der Strafe in Höhe von 5 600 Euro zu fordern.
6.10. Die Parteien sind zum Abkommen gelangt, dass sich die im Rahmen der Erfüllung des vorliegenden Vertrages entstehenden Streitfälle entsprechend der geltenden Gesetzgebung Russlands (der Russischen Föderation) geregelt werden.»
3. Die übrigen Vertragsbedingungen № 14/07-0 vom 16. Februar 2007 werden vom vorliegenden zusätzlichen Abkommen nicht berührt, bleiben unveränderlich und die Parteien bestätigen nach ihm seine Verpflichtungen.
4. Das vorliegende zusätzliche Abkommen tritt vom Moment seiner Unterzeichnung von den Parteien in Kraft und ist ein untrennbarer Bestandteil des Vertrages № 14/07-0 vom 16. Februar 2007.
5. Das vorliegende zusätzliche Abkommen ist in zwei echten Exemplaren, nach einem für jede der Parteien, gebildet.
6. 6. Die rechtsgültigen Adressen, die Bankangaben und die Unterschriften der Parteien:

 marcy

link 8.02.2008 6:52 
Евгений,
выставлять ЭТО на форуме, в таком виде и размере, без исходника, – это издевательство.
Если бы тут была заметна хоть крупица Вашего кропотливого труда, а не явный отпечаток левой ноги, которой Вы работали, – тогда это, возможно, и стоило бы править.

Почему бы Вам не заняться самому работой над ошибками? Поиск по форуму – великое дело. Например:
http://www.multitran.ru/c/m/a=ForumReplies&MessNum=26953&l1=3&l2=2&SearchString=Exemplaren&MessageNumber=26953

Стоит также подумать над написанием
AuftragSnehmer, AuftragSgeber – ну и использованием слова Abkommen (на что уже обращала Ваше внимание Erdferkel на соседней ветке, но Вы этого почему-то не заметили).

В остальном же... arteKost, как сказал Ваш носитель.

 JurUebers

link 8.02.2008 7:38 
в продолжение тезиса о пользе поиска в архиве:-)
http://www.multitran.ru/c/m/a=ForumReplies&MessNum=22606&l1=3&l2=2&SearchString=originalexemplar&MessageNumber=22606

 

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