Subject: признан утратившим гражданство Дорогие форумчане, как лучше перевести след. выражение"Справка о признании утратившим гражданство" и " признан утратившим гражданство" Anerkennung des Verlustes der Staatsangehörigkeit? Спасибо заранее |
als Staatenlose anerkennen Bescheinigung über Anerkennung als Staatenlose ??? |
я вот не совсем уверенна насчет слова Staatenlose "утративший гражданство Кыргызской Республики" |
Verlust/Entzug der kirgisischen Staatsangehörigkeit |
Verlust der Staatsangehörigkeit [Bearbeiten] Art.16 Abs.1 Satz 1 GG verbietet den Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit ohne Ausnahme. Unter Entzug wird jede Maßnahme oder Regelung verstanden, durch welche jemand gegen oder ohne seinen Willen seine Staatsangehörigkeit verliert und diesen Verlust nicht vermeiden kann[1]. Das gilt auch für die Staatsangehörigkeit, welche durch Einbürgerung erworben wurde. Aber auch gegen einen vermeidbaren Verlust ist der Staatsbürger grundsätzlich geschützt, wobei ein Verlust mit Willen des Inhabers unproblematisch ist, weil ein solcher Vorgang keinen Eingriff in Art. 16 Abs.1 Satz 1 GG darstellt. Das Staatsangehörigkeitsgesetz enthält für den Verlust mit Willen des Betroffenen folgende Regelungen: Art.16 Abs.1 Satz 2 GG enthält einen Vorbehalt dahingehend, dass durch behördliche Verfügung oder gerichtliche Entscheidung auf Grund eines Gesetzes ein vermeidbarer Verlust (unvermeidbarer Verlust = Entzug ist immer unstatthaft!) der Staatsbürgerschaft gegen den Willen des Betroffenen möglich ist, wenn der Adressat des Entzuges dadurch nicht staatenlos wird. Das Staatsangehörigkeitsgesetz stellt folgende Verlusttatbestände bereit: Neben diesen besonderen Verlusttatbeständen greifen auch noch die Beseitigungstatbestände nach den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts. War die Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft widerrechtlich, so kann sie nach pflichtgemäßen Ermessen der Staatsangehörigkeitsbehörde zurückgenommen werden. Eine Rücknahme kommt vor allem in Betracht, wenn ein Ausländer sich die Einbürgerung durch arglistige Täuschung, Bestechung, Betrug, durch unrichtige oder unvollständige Angaben erschlichen hat. Eine solche Rücknahme ist auch vor dem Hintergrund des Art.16 I 2 GG zulässig[3], weil Art.16 I 2 GG den Staatsbürger vor willkürlichem Entzug (z. B. aus rassischen, politischen oder religiösen) Gründen und vor Staatenlosigkeit schützen will und nicht widerrechtlichen Einbürgerungen einen Bestandsschutz verleihen möchte. |
если чел сам отказался от счастья быть киргизским подданым, то Verzicht. |
я вот еще знаю вариант "Ablegung" Это, интересно, тоже возможно? |
или вот еще: entlassen можно ли использовать этот вариант |
Entlassung, auf Antrag des Staatsbürgers, wenn er eine andere erwerben will und ihm dies von einem anderen Staat zugesichert ist в зависимости от обстоятельств утраты гражданства, они Вам видны лучше |
Das Staatsangehörigkeitsgesetz enthält für den Verlust mit Willen des Betroffenen folgende Regelungen: Entlassung - auf Antrag des Staatsbürgers, wenn er eine andere erwerben will und ihm dies von einem anderen Staat zugesichert ist Verzicht - wenn der Staatsbürger auch weitere Staatsbürgerschaften hat Adoption durch einen Ausländer Erklärung nach dem Optionsmodell а Entzug согласно немецким представлениям ваще невозможен, по крайней мере, в случае с немецким гражданством. |
спасибочки за подробное разъяснение Мне из текста справки, к сожалению, не понятно, сам ли чел. отказался. Очень коротко все написано: признан утратившим гражданство. |
напишите Verlust, будет понейтральнее |
да, спасибо огромное |
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