DictionaryForumContacts

 lenoks

link 9.12.2007 13:39 
Subject: признан утратившим гражданство
Дорогие форумчане, как лучше перевести след. выражение
"Справка о признании утратившим гражданство" и " признан утратившим гражданство"

Anerkennung des Verlustes der Staatsangehörigkeit?

Спасибо заранее

 tchara

link 9.12.2007 13:42 
als Staatenlose anerkennen

Bescheinigung über Anerkennung als Staatenlose ???

 lenoks

link 9.12.2007 13:56 
я вот не совсем уверенна насчет слова Staatenlose

"утративший гражданство Кыргызской Республики"

 tchara

link 9.12.2007 14:02 
Verlust/Entzug der kirgisischen Staatsangehörigkeit

 tchara

link 9.12.2007 14:03 
Verlust der Staatsangehörigkeit [Bearbeiten]

Art.16 Abs.1 Satz 1 GG verbietet den Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit ohne Ausnahme. Unter Entzug wird jede Maßnahme oder Regelung verstanden, durch welche jemand gegen oder ohne seinen Willen seine Staatsangehörigkeit verliert und diesen Verlust nicht vermeiden kann[1]. Das gilt auch für die Staatsangehörigkeit, welche durch Einbürgerung erworben wurde. Aber auch gegen einen vermeidbaren Verlust ist der Staatsbürger grundsätzlich geschützt, wobei ein Verlust mit Willen des Inhabers unproblematisch ist, weil ein solcher Vorgang keinen Eingriff in Art. 16 Abs.1 Satz 1 GG darstellt. Das Staatsangehörigkeitsgesetz enthält für den Verlust mit Willen des Betroffenen folgende Regelungen:
Entlassung, auf Antrag des Staatsbürgers, wenn er eine andere erwerben will und ihm dies von einem anderen Staat zugesichert ist
Verzicht, wenn der Staatsbürger auch weitere Staatsbürgerschaften hat
Adoption durch einen Ausländer
Erklärung nach dem Optionsmodell (siehe oben), dass der Staatsbürger die deutsche Staatsangehörigkeit nicht behalten will
Nichtoptieren: Unterlassung einer Erklärung nach dem Optionsmodell, ob der Staatsbürger die deutsche Staatsangehörigkeit nicht behalten will, nachdem ein formeller und rechtzeitiger Hinweis durch die Staatsbürgerschaftsbehörde erfolgt ist.

Art.16 Abs.1 Satz 2 GG enthält einen Vorbehalt dahingehend, dass durch behördliche Verfügung oder gerichtliche Entscheidung auf Grund eines Gesetzes ein vermeidbarer Verlust (unvermeidbarer Verlust = Entzug ist immer unstatthaft!) der Staatsbürgerschaft gegen den Willen des Betroffenen möglich ist, wenn der Adressat des Entzuges dadurch nicht staatenlos wird. Das Staatsangehörigkeitsgesetz stellt folgende Verlusttatbestände bereit:
Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit auf Antrag des Staatsbürgers, wenn dieser nicht eine Beibehaltungsgenehmigung der deutschen Staatsbürgerschaftsbehörde zuvor beantragt und erhält (Vorschriften wurden auf Verfassungsmäßigkeit geprüft[2])
Freiwilliger Eintritt in Streitkräfte eines ausländischen Staates, wenn der Staatsbürger die Staatsbürgerschaft auch dieses Staates hat

Neben diesen besonderen Verlusttatbeständen greifen auch noch die Beseitigungstatbestände nach den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts. War die Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft widerrechtlich, so kann sie nach pflichtgemäßen Ermessen der Staatsangehörigkeitsbehörde zurückgenommen werden. Eine Rücknahme kommt vor allem in Betracht, wenn ein Ausländer sich die Einbürgerung durch arglistige Täuschung, Bestechung, Betrug, durch unrichtige oder unvollständige Angaben erschlichen hat. Eine solche Rücknahme ist auch vor dem Hintergrund des Art.16 I 2 GG zulässig[3], weil Art.16 I 2 GG den Staatsbürger vor willkürlichem Entzug (z. B. aus rassischen, politischen oder religiösen) Gründen und vor Staatenlosigkeit schützen will und nicht widerrechtlichen Einbürgerungen einen Bestandsschutz verleihen möchte.
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Staatsangehörigkeit

 tchara

link 9.12.2007 14:04 
если чел сам отказался от счастья быть киргизским подданым, то Verzicht.

 lenoks

link 9.12.2007 14:09 
я вот еще знаю вариант "Ablegung"
Это, интересно, тоже возможно?

 lenoks

link 9.12.2007 14:10 
или вот еще: entlassen

можно ли использовать этот вариант

 tchara

link 9.12.2007 14:12 
Entlassung, auf Antrag des Staatsbürgers, wenn er eine andere erwerben will und ihm dies von einem anderen Staat zugesichert ist

в зависимости от обстоятельств утраты гражданства, они Вам видны лучше

 tchara

link 9.12.2007 14:15 
Das Staatsangehörigkeitsgesetz enthält für den Verlust mit Willen des Betroffenen folgende Regelungen:

Entlassung - auf Antrag des Staatsbürgers, wenn er eine andere erwerben will und ihm dies von einem anderen Staat zugesichert ist

Verzicht - wenn der Staatsbürger auch weitere Staatsbürgerschaften hat

Adoption durch einen Ausländer

Erklärung nach dem Optionsmodell

а Entzug согласно немецким представлениям ваще невозможен, по крайней мере, в случае с немецким гражданством.

 lenoks

link 9.12.2007 14:24 
спасибочки за подробное разъяснение

Мне из текста справки, к сожалению, не понятно, сам ли чел. отказался.

Очень коротко все написано: признан утратившим гражданство.
Надо будет спросить клиента.

 tchara

link 9.12.2007 14:27 
напишите Verlust, будет понейтральнее

 lenoks

link 9.12.2007 14:35 
да, спасибо огромное

 

You need to be logged in to post in the forum

Get short URL | Photo