Subject: Помогите разобраться Помогите, пожалуйста, разобраться:Der Wert des Geschaftsanteils ist gem. einverstandiicher Festlegung, andernfals aufgrund einer von der Geschäftsführung zu erstellenden Abfindungsbilanz zu ermitteln. Soweit diese auf einem Zwischenabschluss gem. §13 Abs. (2) beruht, trägt die dafür entstehenden Kosten derjenige, der die Erstellung beantragt hat, ansonsten werden die Kosten zwischen ausscheidendem Gesellschafter und Gesellschaft hälftig geteilt. Als Wert der Geschäftsanteile ist der auf die betroffenen Geschaftsanteile entfallende Anteil an dem nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelten Unternehmenswert der Gesellschafl anzusetzen. Es gilt der gemeine Wert nach den wahren inneren Werten mit Firmenwert unter dem Aspekt des fur die Zukunft nachhaltig gesicherten Ertragswertes. Grudstucke oder grundstucksgleiche Rechte werden wegen latenter Steuerbelastung sowie zur Abgeltung von Bewertungs- und Первую часть я поняла так: А вот дальше я что-то совсем запуталась :-((( |
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