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 Lebar

link 13.10.2007 8:52 
Subject: Konstituierungsbeschluss
Пожалуйста, помогите перевести. Konstituierungsbeschluss

Выражение встречается в следующем контексте:
Решение арбитражного суда.
In der Folge erhielt das Schiedsgericht nach erfolgter Konsultation der Parteien am ххххх den Konstituierungsbeschluss.

Заранее спасибо

 Бернадетте

link 13.10.2007 9:04 

 Lebar

link 13.10.2007 9:09 
А что же это тогда? Ну третейский суд. Не все ли равно?
Я собственно про другое спрашивал.

 marcy

link 13.10.2007 9:11 
У Вас швейцарский текст? (тогда см. п.2)

http://www.kellerhalshess.ch/uploads/frke03_terms_of_reference_bedeutung_schiedsverfahren.pdf

II. M?gliche Ausgestaltung
Die Terms of Reference halten wie erw?hnt die
«Guidelines» f?r das Schiedsverfahren fest. Sie
lassen sich auf verschiedene Arten gestalten.

1. Ausgestaltung als Vertrag
Wohl in den meisten F?llen liegt einem Schieds-
prozess eine Schiedsklausel zu Grunde. Sobald die
Streitigkeit aktuell geworden und das Schiedsver-
fahren eingeleitet ist, wird in der Regel eine als
«Terms of Reference» bezeichnete Vereinbarung
abgeschlossen. Diese enth?lt zum einen eine
Schiedsabrede. Zum anderen ist in demselben
Dokument regelm?ssig auch der Auftrag an das
Schiedsgericht zur Streitentscheidung, mithin der
so genannte Schiedsrichtervertrag, mit einge-
schlossen. Auf Deutsch k?nnte man diese Form
der Terms of Reference entsprechend als
«Schieds- und Schiedsrichtervertrag» bezeichnen.

2. Konstituierungsbeschluss
Als Alternative zur vertraglichen Ausgestaltung
der Terms of Reference bietet sich die Zu-
sammenfassung der verfahrensrechtlichen Richt-
linien in einem durch das Schiedsgericht erlasse-
nen Konstituierungsbeschluss an. Das setzt
grunds?tzlich voraus, dass das Schiedsgericht be-
reits ordentlich bestellt und eingesetzt ist. Daraus
folgt, dass sich dieses Vorgehen unter anderem
dann eignet, wenn das Schiedsgericht unter An-
rufung Dritter, z.B. im Verfahren nach Art. 12 des
Konkordates ?ber die Schiedsgerichtsbarkeit3
(nachfolgend «KSG»), eingesetzt wurde. Gegen-
stand des Beschlusses bildet die Umschreibung
des Streitgegenstandes einerseits, die Bestim-
mung des anwendbaren Verfahrensrechts ande-
rerseits.
Da ein Schiedsprozess in erh?htem Masse als
ein Zivilprozess vor staatlichen Gerichten von der
Verhandlungsmaxime beherrscht wird, empfiehlt
sich, den Parteien Gelegenheit zu geben, zu den
in einem Konstituierungsbeschluss enthaltenen
Bestimmungen Stellung zu nehmen und einzelne
Punkte durch einvernehmliche Regelung abzu?n-
dern. Das kann dadurch erreicht werden, dass
dem Konstituierungsbeschluss folgende Klausel
beigef?gt wird: «Den Parteien wird Frist bis [...]
angesetzt, um dem Schiedsgericht allf?llige von
diesem Beschluss abweichende schriftliche Ver-
einbarungen betreffend das Verfahren mitzutei-
len.»

3. Mischformen
Die beiden vorerw?hnten Varianten lassen sich
auch kombinieren. So k?nnen die Parteien in den
als Vertrag ausgestalteten Terms of Reference ver-
einbaren, nur das anwendbare Verfahrensrecht zu
bezeichnen, und im ?brigen das Schiedsgericht er-
m?chtigen, nach vorg?ngiger Gelegenheit zur Stel-
lungnahme in der Form des Beschlusses erg?n-
zende «Specific Procedural Rules» zu erlassen.

 Бернадетте

link 13.10.2007 9:30 
нет. это не все равно
это два совершенно разных института

 

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