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link 28.08.2007 12:18 |
Subject: der Satz law Kameraden, ich ersuche höflichst um Überprüfung des nachstehenden Endtextes im allgemeinen und in Einzelheiten. Ich führe den Ausgangstext auch auf:„Abgabebetrug dann vor, „wenn der Täter durch sein arglistiges Verhalten bewirkt, dass dem Gemeinwesen unrechtmäßig und in einem erheblichen Betrag eine Abgabe, ein Beitrag oder eine andere Leistung vorenthalten oder dass es sonst am Vermögen geschädigt wird. …. Ein Abgabebetrug muss nicht notwendigerweise durch Verwendung falscher oder gefälschter Unterlagen begangen werden, sondern es sind auch andere Fälle arglistiger Täuschung denkbar. Nach der Rechtssprechung sind jedoch immer Machenschaften, Kniffe oder ganze Lügengebäude erforderlich, damit eine arglistige Täuschung anzunehmen ist“. (Auszug aus dem Schweizer Gesetz) Übersetzung: |
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