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link 1.08.2007 19:28 |
Subject: unter beibehaltung des gesetzlichen Güterstandes Пожалуйста, помогите перевести.Der ganze Satz: Der Notar hat auf folgendes hingewiesen: Der Zugewinnausgleich für den Fall der Ehescheidung und die gesetzlichen Verfügungsbeschränkungen können auch unter Beibehaltung des gesetzlichen Güterstandes im übrigen ausgeschlossen werden. Нотариус указал также на следующее положение: форма раздела имущества супругов, при которой учитывается увеличение стоимости добрачного и брачного имущества каждого супруга, в случае развода, а также предусмотренные законом ограничения супруга в праве распоряжения могут быть ... Ich verstehe den Satz nicht ganz, deswegen ist die Übersetzung bestimmt ganz falsch Заранее спасибо |
по-моему, смысл в том, что хотя при разводе имущество делится, в течение супружеской жизни супруги экономически самостоятельны (независимы) http://www.wagnerhalbe.de/Ehe-Scheidung-Rechtsanwalt-Koeln.html Der gesetzliche Güterstand: Zugewinngemeinschaft Die Bezeichnung des gesetzlichen Güterstandes als „Zugewinngemeinschaft“ ist irreführend und erregt häufig falsche Vorstellungen über die vermögensrechtlichen Konsequenzen einer Eheschließung. Ein Vermögens- oder Eigentumsverlust bei dem einem Ehegatten und ein entsprechender Eigentums- oder Vermögenszugewinn bei dem anderen Ehegatten findet im Rahmen des gesetzlichen Gütereststandes gerade nicht statt. Vielmehr bleiben die Vermögen der Ehegatten trotz der Eheschließung grundsätzlich getrennt. Durch die Zugewinngemeinschaft wird keine neue Vermögensgemeinschaft zwischen den Eheleuten begründet. Jede Ehegatte behält sein Vermögen und verwaltet es weiterhin völlig selbstständig. Ausnahmeregelungen bestehen nur bei Verfügungen über das gesamte Vermögen eines Ehegatten oder bei Verfügungen über Haushaltsgegenstände. ----Das bedeutet: Ehegatten, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, werden zu Ehezeiten vermögensrechtlich grundsätzlich wie Unverheiratete behandelt.--- Es bleibt den Eheleuten jedoch - genauso wie unverheirateten Personen - unbenommen, durch Rechtsgeschäft gemeinschaftliches Eigentum zu begründen oder gemeinschaftliche vertragliche Pflichten einzugehen. Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft erhält seine eigentliche Bedeutung erst bei der Beendigung der Ehe. In diesem Fall wird der Zugewinn ausgeglichen, den die Ehegatten während der Ehe erzielt haben. |
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link 1.08.2007 21:47 |
я это понимаю, как то, что Unter grundsätzlicher Beibehaltung des gesetzlichen Güterstandes können Zugewinnausgleich и die gesetzlichen Verfügungsbeschränkungen ausgeschlossen werden. и дальше Der gesetzliche Güterstand: Zugewinngemeinschaft Die Bezeichnung des gesetzlichen Güterstandes als „Zugewinngemeinschaft“ ist irreführend und erregt häufig falsche Vorstellungen über die vermögensrechtlichen Konsequenzen einer Eheschließung. Ein Vermögens- oder Eigentumsverlust bei dem einem Ehegatten und ein entsprechender Eigentums- oder Vermögenszugewinn bei dem anderen Ehegatten findet im Rahmen des gesetzlichen Gütereststandes gerade nicht statt. Vielmehr bleiben die Vermögen der Ehegatten trotz der Eheschließung grundsätzlich getrennt. Durch die Zugewinngemeinschaft wird keine neue Vermögensgemeinschaft zwischen den Eheleuten begründet. Jede Ehegatte behält sein Vermögen und verwaltet es weiterhin völlig selbstständig. Ausnahmeregelungen bestehen nur bei Verfügungen über das gesamte Vermögen eines Ehegatten oder bei Verfügungen über Haushaltsgegenstände. Das bedeutet: Ehegatten, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, werden zu Ehezeiten vermögensrechtlich grundsätzlich wie Unverheiratete behandelt. Es bleibt den Eheleuten jedoch - genauso wie unverheirateten Personen - unbenommen, durch Rechtsgeschäft gemeinschaftliches Eigentum zu begründen oder gemeinschaftliche vertragliche Pflichten einzugehen. Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft erhält seine eigentliche Bedeutung erst bei der Beendigung der Ehe. In diesem Fall wird der Zugewinn ausgeglichen, den die Ehegatten während der Ehe erzielt haben. http://www.wagnerhalbe.de/Ehe-Scheidung-Rechtsanwalt-Koeln.html |
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