Subject: tilgungswirkung law Пожалуйста, помогите раскрутить фразу.Слово встречается в следующем контексте: eine Ausfallhaftung nach p. 24 GmbHG besteht, die bei nicht in voller Höhe oder nicht mit Tilgungswirkung eingezahlten, schon vor Eintragung verbrauchten oder an die Gesellschafter zurückgezahlten Stammeinlageleistungen alle übrigen Gesellschafter nach dem Verhältnis ihrer Geschäftsanteile tritt, wenn die auf die Resteinzahlung geschuldeten Beträge von dem dazu verpflichteten Gesellschaffter nicht zu erlangen sind Заранее спасибо
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