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 normade

link 26.04.2007 19:29 
Subject: statut law
Pomogite perewesti, pozalujsta

Für die im Obligationenrecht vorgesehenen Feststellungsbeschlüsse (Art. 652 g, 653 g OR) genügt die Mitwirkung eines Mitglieds.

h) Beschlussfassung über die nachträgliche Leistung von Einlagen auf nicht vollständig liberierten Aktien;

Wir stellen fest, dass sämtliche Aktien gültig gezeichnet sind; und dass die versprochenen Einlagen dem gesamten Ausgabebetrag entsprechen;

 

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