Subject: durch Beschlussfassung entlastet "Ein Gesellschafter, welcher durch Beschlussfassung entlastet oder von einer Verbindlichkeit befreit werden soll, hat hierbei kein Stimmrecht und darf ein solches auch nicht für andere ausüben.Kann sein, dass es ein Fehler ist und das Wort "entlastet" eigentlich "entlassen" heissen soll? Oder übersehe ich wieder mal einen juristischen Begriff?" Danke. |
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