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Diese Dieser RECHTSINSTRUMENT stellt eine Weiterentwicklung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands dar, an denen sich Irland gemäß dem Beschluss 2002/192/EG des Rates vom 28. Februar 2002 zum Antrag Irlands auf Anwendung einzelner Bestimmungen des Schengen-Besitzstands auf Irland* nicht beteiligt; Irland beteiligt sich daher nicht an der Annahme dieser dieses RECHTSINSTRUMENT und ist weder durch diese diesen RECHTSINSTRUMENT gebunden noch zu ihrer seiner Anwendung verpflichtet. |