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ne eat iudex ultra petita partiumstresses
law суд не вправе выходить за пределы исковых требований (lat. "nicht über das Geforderte hinaus", eigentlich lat. "nie gehe der Richter über den Antrag der Parteien hinaus" – der Grundsatz besagt, dass ein Gericht nicht mehr zusprechen darf als beantragt wurde: ZPO § 308 Abs. 1 "Das Gericht ist nicht befugt, einer Partei etwas zuzusprechen, was nicht beantragt ist" Евгения Ефимова)