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сообщить о нетрудоспособности (Ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber nach § 5 Abs. 1 EFZG die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen wanderer1); сообщить о болезни (на работе: Ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber nach § 5 Abs. 1 EFZG die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen wanderer1) |