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an den Aussteller zurück (z.B. ungedeckte Schecks) | |||
zurück an den Aussteller (e-s nicht eingelösten Schecks); wenden Sie sich an den Aussteller; an den Aussteller zurück | |||
Scheck an den Aussteller zurücksenden (wenn kein ausreichendes Guthaben vorhanden ist) |