Ein-Personen-Unternehmen(Als Ein-Personen-Unternehmen gelten laut Definition der EPU-Plattform Unternehmen ohne unselbständig Beschäftigte (auch ohne geringfügig Beschäftigte) der gewerblichen Wirtschaft mit Orientierung am Markt, Ausrichtung der Tätigkeit auf Dauer und ohne Mitunternehmertum. wko.atАндрей Клименко)