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 SRES**

link 16.05.2013 17:28 
Subject: Untergeschäftsanteile gen.
Untergeschäftsanteile

Die Teilung von Geschäftsanteilen bedarf ebenfalls der Zustimmung des betroffenen
Gesellschafters und eines mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefassten
Gesellschafterbeschlusses. Ein unterteilter Geschäftsanteil ist in der Gesellschafterliste
in der Weise zu nummerieren, dass die bisherige Nummer unverändert
bleibt und die neuen Untergeschäftsanteile die bisherige Nummer, ergänzt um ein
Unterscheidungsmerkmal erhalten.

 marcy

link 16.05.2013 17:41 
Части доли, например

 SRES**

link 16.05.2013 17:43 
пока написала "возникшие в рез-те деления части доли". пойдет?

 marcy

link 16.05.2013 17:53 
как по мне, даже слишком много :)

 

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