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 Irina_nbm

link 19.03.2008 7:05 
Subject: Ass.jur.
Ass.jur. - далее ФИО, человек подписал Сертификат соответствия на продукцию.
Заранее благодарна.

 ElenaR

link 19.03.2008 7:09 
Zum Führen der Berufsbezeichnung Assessor des Rechts (Ass.iur. abgekürzt, steht für Assessor iuris) bzw. Rechtsassessor ist, etwa nach § 10 des Niedersächsischen Juristenausbildungsgesetzes (NJAG), nach § 61 des Juristenausbildungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (JAG NW) oder § 47 Abs. 1 Gesetz zur Neuordnung der bremischen Juristenausbildung (BremJAPG) befugt, wer das zweite juristische Staatsexamen bestanden und damit die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst erlangt hat. Er wird auch als „Volljurist“ bezeichnet. In der Vergangenheit war auch die Bezeichnung Assessor der Rechte üblich, wobei der Plural darauf verweist, dass neben dem weltlichen zusätzlich das kanonische (das Kirchen-)Recht Ausbildungs- und Prüfungsstoff war.
http://de.wikipedia.org/wiki/Ass.jur.

 

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